Teilnahmebedingungen.
Zahlungsbedingungen
und FAQ

Wissenswertes: Begriffsdefinitionen und Geltungsbereich

0.1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (B2B).
0.2. „Register“ bezeichnet die von CERTIREG betriebene, öffentlich zugängliche Such- und Verifikationsdatenbank für zertifizierte Unternehmen.
0.3. „Opt-In / verifizierte Veröffentlichung“ bezeichnet die kostenpflichtige, uneingeschränkte Veröffentlichung eines Unternehmensprofils inkl. QR‑Badge und fortlaufender Verifikationsleistung.
0.4. „Basiseintrag“ bezeichnet ggf. einen eingeschränkten Datensatz im Register auf Basis öffentlich zugänglicher Unternehmens-/Zertifikatsmetadaten (ohne kostenpflichtige Verifizierungsleistung). Ein Basiseintrag ist nicht mit dem Status „aktuell verifiziert“ gleichzusetzen.

Wissenswertes: Grundsätzliche Informationen und Zweck von CERTIREG

1.1. CERTIREG betreibt ein branchenübergreifendes Register zur Verifikation und Veröffentlichung von Zertifikats- und Unternehmensmetadaten zertifizierter Unternehmen.
1.2. Ziel ist es, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Prüfgeschwindigkeit in Lieferketten zu erhöhen und Risiken (z.B. veraltete, unvollständige oder missverständlich dargestellte Zertifikatsangaben) zu reduzieren.
1.3. Das Register ist branchenübergreifend ausgelegt und unterstützt eine Vielzahl an international anerkannten Normen und Standards (z.B. Qualitäts-, Umwelt-, Arbeits- und Informationssicherheitsstandards sowie branchenspezifische Standards).
1.4. CERTIREG ist ein privat betriebenes Register und keine staatliche Behörde.

Wissenswertes: Informationen zur Teilnahme

2.1. Die Teilnahme (Opt-In) ist freiwillig.
2.2. Voraussetzung für die verifizierte Veröffentlichung ist mindestens ein zum Zeitpunkt der Verifikation gültiges Zertifikat nach einem anerkannten Standard.
2.3. Eine verifizierte Veröffentlichung ohne gültige Zertifizierung ist ausgeschlossen. Bei Verlust/Entzug/ablaufender Gültigkeit wird der Status entsprechend angepasst (siehe Ziff. 9).

Wissenswertes: Rechtsgrundlagen / Einordnung (DSGVO)

3.1. Soweit CERTIREG Unternehmens- und Zertifikatsmetadaten verarbeitet, erfolgt dies:
a) bei Basiseinträgen grundsätzlich auf Grundlage berechtigter Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Transparenz in Lieferketten, Verifikationsprävention, Prüf- und Nachweisfähigkeit), soweit im Einzelfall zulässig,
b) bei Opt-In/verifizierter Veröffentlichung zusätzlich bzw. vorrangig zur Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3.2. CERTIREG kann Unternehmen bei der effizienten Erfüllung von Nachweis- und Dokumentationsanforderungen im Kontext regulatorischer und kundenseitiger Compliance-Anforderungen (z.B. Lieferketten- und Nachhaltigkeitsanforderungen) unterstützen. Eine rechtliche Beratung wird durch CERTIREG nicht erbracht, und Zertifizierungen sind nicht per se gesetzlich vorgeschrieben/privilegiert.

Welche Daten werden verwendet (Datenerhebung / Datenkategorien / Quellen) ?

4.1. CERTIREG verarbeitet grundsätzlich nur solche Daten, die für Registerzwecke erforderlich sind, insbesondere:
– Unternehmensname / Rechtsform
– Anschrift / Standortangaben
– Branchen-/Tätigkeitszuordnung (soweit verfügbar)
– Zertifikatsmetadaten (Standard/Norm, Zertifizierungsstelle, Zertifikatsnummer soweit verfügbar, Gültigkeits-/Ablaufdaten soweit verfügbar, Status „verifiziert“ / „nicht verifiziert“)
– öffentlich verfügbare Kontakt-/Webdaten (z.B. Website, allgemeine Kontaktadresse), sofern vorhanden
4.2. Quellen können insbesondere sein: öffentliche Unternehmensangaben, öffentlich zugängliche Zertifikatsinformationen, Angaben/Bestätigungen von Zertifizierungsstellen, sowie vom Unternehmen im Rahmen des Opt-In bereitgestellte Informationen.
4.3. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu Register- und Verifikationszwecken sowie zur Darstellung im Register entsprechend dem gewählten Veröffentlichungsumfang.

Wie sind meine Rechte (Korrektur, Auskunft, Widerspruch) ?

5.1. Unternehmen können die Berichtigung unzutreffender Daten verlangen.
5.2. Soweit anwendbar, besteht ein Recht auf Auskunft sowie weitere Betroffenenrechte nach DSGVO.
5.3. Unternehmen können – soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht – aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einlegen. CERTIREG prüft den Widerspruch und wird die Verarbeitung einstellen, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe entgegenstehen.
5.4. Anfragen zu Datenschutz und Datenkorrektur richten Sie bitte an: support@certireg.de (Betreff: „Datenschutz / Registereintrag“).
5.5. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen in der Datenschutzerklärung auf www.certireg.de.

Was beinhaltet unser Eintrag nach Opt-In / verifizierte Veröffentlichung ?

6.1. Mit Opt-In erhält das Unternehmen einen verifizierten, uneingeschränkt veröffentlichten Registereintrag, insbesondere:
– Veröffentlichung des Unternehmensprofils im öffentlich zugänglichen Register
– Erstellung/Freischaltung eines individuellen QR‑Badges zur schnellen Verifikationsanzeige
– fortlaufende, systemseitige Verifikationsleistung (Statusanzeige nach Datenlage/Bestätigungsstand)
– Support für Eintragsfragen und Datenpflege im vereinbarten Umfang
6.2. Der Leistungsumfang kann um weitere Zertifikate erweitert werden. Bis zu maximal 5 Zertifikate sind im Jahrespreis enthalten. Weitere Zertifikate können nach Absprache aufgenommen werden.
6.3. CERTIREG schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Erfolgswirkung (z.B. Umsatzsteigerung), sondern die Bereitstellung der Register- und Verifikationsleistung gemäß diesen Bedingungen.

Wie hoch sind die Kosten ?

7.1. Jahresgebühr (12 Monate, Zahlung im Voraus) für die verifizierte Veröffentlichung (Opt‑In):
199,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (= 236,81 € brutto) pro Unternehmensprofil.
Inklusive Freischaltung, QR‑Badge, technischer Bereitstellung, fortlaufender Verifikation und Support im üblichen Umfang.
7.2. Die Jahresgebühr wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes ausgewiesen ist.
7.3. Zahlungsarten: Überweisung (einmalig oder als Dauerauftrag) oder SEPA‑Lastschrift (sofern angeboten). Details ergeben sich aus der Rechnung.
7.4. Vertragsschluss: Ein Vertrag über die verifizierte Veröffentlichung kommt zustande, sobald das Unternehmen das Angebot durch Zahlung der ausgewiesenen Jahresgebühr annimmt (konkludente Annahme) oder CERTIREG die verifizierte Veröffentlichung ausdrücklich bestätigt/freischaltet – je nachdem, was zuerst eintritt.

Was passiert bei Zahlungsverzug ?

8.1. Bei Zahlungsverzug ist CERTIREG berechtigt, die verifizierte Veröffentlichung und Verifikationsleistung nach angemessener Mahnung auszusetzen. Der Eintrag kann in diesem Fall im Register auf „nicht verifiziert“ gesetzt oder deaktiviert werden.
8.2. Nach Ausgleich aller offenen Forderungen kann CERTIREG die verifizierte Veröffentlichung reaktivieren.

Wie ist der Ablauf bei Zertifikatsänderungen (z. B. Ablaufdatum überschritten) ?

9.1. Verliert ein verifiziertes Zertifikat seine Gültigkeit (Ablauf, Entzug, Suspendierung oder gleichwertiger Status), wird der Status im Register entsprechend angepasst.
9.2. Sofern dadurch keine gültige Zertifizierung mehr vorliegt, endet die verifizierte Veröffentlichung für den betroffenen Standard. Das Unternehmensprofil kann (je nach Datenlage) als nicht verifiziert oder mit reduziertem Umfang fortgeführt werden.
9.3. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

Wissenswertes: Haftung / Verfügbarkeit / Gewährleistung (B2B)

10.1. CERTIREG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CERTIREG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3. CERTIREG haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
10.4. CERTIREG übernimmt keine Gewähr dafür, dass externe Datenquellen jederzeit vollständig, aktuell oder fehlerfrei verfügbar sind. Die Verifikation bildet den Status nach bestem Wissen und nach Maßgabe der verfügbaren Informationen zum jeweiligen Prüfzeitpunkt ab.
10.5. Das Register ersetzt keine eigenständige Lieferantenqualifizierung oder Auditierung durch das nutzende Unternehmen; es dient als ergänzendes Transparenz- und Verifikationsinstrument.

Wie sind: Laufzeit / Verlängerung / Kündigung geregelt ?

11.1. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Freischaltung der verifizierten Veröffentlichung.
11.2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Laufzeitende in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt wird.
11.3. Kündigungen senden Sie bitte an: register@certireg.de
11.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wie trete ich für Support in Kontakt

12.1. Allgemeine Rückfragen oder Anliegen richten Sie bitte an: support@certireg.de
12.1. Für Zahlungsangelegenheiten richten Sie ihre Nachricht bitte an: billing@certireg.de
12.2. Spezifische Fragen rund um bestehende Einträge oder Kündigungen richten Sie bitte an register@certireg.de

Wissenswertes: Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
13.2. Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmer ist – soweit zulässig – der Sitz von CERTIREG.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.